Festkomitee Alsdorfer Karneval
e.V.
Satzung über den Karnevalsorden
„
Närrischer Jumbo “
1.
Das Festkomitee
Alsdorfer Karneval e.V. stiftet für verdiente Karnevalisten
einen Orden mit der Bezeichnung
„Närrischer Jumbo“
2. Der Orden wird grundsätzlich
auf Vorschlag einer Karnevalsgesellschaft verliehen, die jeweils
einen schriftlichen, begründeten Antrag an den Vorstand des
Festkomitee's richtet.
3. Der Träger muss
- mindestens 21
Jahre alt sein und
- 11 Jahre aktives Mitglied in mindestens einer dem Festkomitee Alsdorfer Karneval von 1911 e.V. angeschlossenen Gesellschaft sein
4. An jede KG bzw. deren
Mitglieder wird jährlich nur ein Orden verliehen. Hierfür sind 60,00
€ an das Festkomitee zu entrichten.
5. Der Beschluss über die
Ordensverleihung wird vom geschäftsführenden Vorstand
des Festkomitee's mit Mehrheit gefasst. Hierbei hat ein
Vertreter des Festausschusses Alsdorfer Karneval Sitz und
Stimme.
6. Der Vorstand des Festkomitee's
hat das Recht, den Orden an weitere Personen zu verleihen,
die sich um den Alsdorfer Karneval verdient gemacht
haben. In diesem Falle braucht der Träger nicht Mitglied
einer Karnevalsgesellschaft zu sein.
7.Die Überreichung des Ordens
erfolgt durch den Präsidenten des Festkomitee's oder durch
einen von ihm benannten Vertreter.
Hier können Sie die Satzung auch
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