Der "Närrische Jumbo"

Festkomitee Alsdorfer Karneval e.V.

Satzung über den Karnevalsorden

„ Närrischer Jumbo “

 

1. Das Festkomitee Alsdorfer Karneval e.V. stiftet für verdiente Karnevalisten einen Orden mit der Bezeichnung „Närrischer Jumbo“

2. Der Orden wird grundsätzlich auf Vorschlag einer Karnevalsgesellschaft verliehen, die jeweils einen schriftlichen, begründeten Antrag an den Vorstand des Festkomitee's richtet.

3. Der Träger muss
     - mindestens 21 Jahre alt sein
       und
     - 11 Jahre aktives Mitglied in mindestens einer dem Festkomitee Alsdorfer Karneval von 1911 e.V. angeschlossenen Gesellschaft sein

4. An jede KG bzw. deren Mitglieder wird jährlich nur ein Orden verliehen. Hierfür sind 60,00 € an das Festkomitee zu entrichten.

5. Der Beschluss über die Ordensverleihung wird vom geschäftsführenden Vorstand des Festkomitee's mit Mehrheit gefasst. Hierbei hat ein Vertreter des Festausschusses Alsdorfer Karneval Sitz und Stimme.

6. Der Vorstand des Festkomitee's hat das Recht, den Orden an weitere Personen zu verleihen, die sich um den Alsdorfer Karneval verdient gemacht haben. In diesem Falle braucht der Träger nicht Mitglied einer Karnevalsgesellschaft zu sein.

7.Die Überreichung des Ordens erfolgt durch den Präsidenten des Festkomitee's oder durch einen von ihm benannten Vertreter.

Hier können Sie die Satzung auch downloaden

Der "närrische JUMBO"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Diese Würdenträger haben wir seit 1974 hier zum nachlesen bereitgestellt.

Die Jahre 1974 bis 1979

   
Die Jahre 1980 bis 1989
   
Die Jahre 1990 bis 1999
   
Die Jahre 2000 bis 2009
   
Die Jahre 2010 bis 2019
   
Die Jahre 2020 bis heute
   

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