Kein Geld für schmerzhafte Kamelle am Rosenmontag

Richter betonen, dass jeder Narr bei Karnevalsumzüge mit Verletzungen durch Wurfgeschosse rechnen muss. Alsdorfer klagt.

Kein Aprilscherz: Wenn beim Rosenmontagszug eine Pralinenschachtel - statt in den Händen eines glücklichen Fängers - am Kopf eines Zuschauers landet, ist das schlicht Pech. Schmerzensgeld steht dem verletzten Jecken nicht zu. So sieht es das Amtsgericht Aachen. Das bestätigte gestern Gerichtssprecher Holger Brantin.

Ein 63 Jahre alter Mann hatte auf 1000 Euro Schmerzensgeld gegen den Werfer der Pralinenschachtel und eine Alsdorfer Karnevalsgesellschaft geklagt. Am 7. Februar 2005 hatte ihn beim Rosenmontagszug in Alsdorf eine scharfkantige Schachtel an der Stirn getroffen. Die Platzwunde war anschließend in einem Krankenhaus behandelt worden.

Ein juristischer Erfolg wird dem Kläger wohl aber auch in zweiter Instanz nicht vergönnt sein. Denn in einer ersten Einschätzung schließt sich die mittlerweile angerufene Zivilkammer am Landgericht der Meinung des Kollegen vom Amtsgericht an: Mit einem Verletzungsrisiko muss jeder rechnen, der sich zu einem Rosenmontagszug begibt.

Auch wenn in allen Jahren zuvor immer "nur" Kamelle von den Wagen geworfen wurden, so sei es nicht bindend, dass auch weiterhin "nur" Kamelle geworfen werden. Wörtlich heisst es in der Beurteilung der Richter des Landgerichts: "Es entspricht im Rheinland dem allgemeinen Brauchtum, dass während eines Karnevalsumzuges Süßwaren unterschiedlichster Art und auch andere Gegenstände wie etwa Blumensträuße von den Wagen geworfen werden." Eine abschließende Entscheidung freilich hat die Kammer noch nicht getroffen. Damit st erst in den kommenden Wochen zu rechnen. (jab)

Quelle: Aachener Zeitung, 21.02.2006

 

Kamelle ohne Folgen

Kein Schmerzensgeld für Treffer am Rosenmontag

Katerstimmung am Aschermittwoch wird sich bei einem Kläger aus Alsdorf breit machen: Der 63-jährige musste vor dem Landgericht Aachen eine Pleite hinnehmen. Nachdem der Mann im vergangenen Jahr beim Rosenmontagszug in Alsdorf von einer Pralinenschachtel getroffen worden und im Krankenhaus gelandet war, wollte er 1000 Euro Schmerzensgeld vom Werfer und von den Besitzern des Wagens. Seine Klage aber blieb erfolglos. Das Landgericht bestätigte jetzt das Urteil des Amtsgerichts, wonach kein Schmerzensgeld zu zahlen ist (Az.: 5 S 316/05).

Da nütze es wenig, dass der Kläger vorgab, in den Jahren zuvor seien niemals Pralinenschachteln geworfen worden und er habe dem Treiben von einer hinteren Reihe aus zugeschaut. Nach Angesicht der Richter muss jeder mit einem Verletzungsrisiko rechnen, der an solchen Veranstaltungen teilnimmt. Schutzzonen gebe es weder in den vorderen noch in hinteren Zuschauerreihen. "Es entspricht im Rheinland dem allgemeinen Brauchtum, dass während eines Karnevalsumzuges Süßwaren unterschiedlichster Art und auch andere Gegenstände wie etwa Blumensträuße von den Wagen geworfen werden", hieß es im Urteil ebenso wie in einer ersten Beurteilung des Gerichts. (jab)

Quelle: Aachener Zeitung, 02.03.2006