Liebe Teilnehmer am
Rosenmontagszug,
Ab sofort können Sie sich über
die Homepage des Festkomitees Alsdorfer Karneval wieder für die
Teilnahme am Rosenmontagszug, der am 16. Februar 2015 stattfindet,
anmelden.
Anmelden können Sie Ihre Gruppe
mit dem
Anmeldeformular für Gruppen
(als
PDF).
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Online - Anmeldeschluss
ist Freitag, der 13.02.2015
Kurzentschlossene
können sich direkt beim Zugleiter Harald Gilleßen anmelden.
Adresse, siehe unten
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Beachten Sie für die Anmeldung die
Teilnahmebestimmungen.
Die
Haftungsverzichtserklärung
ist für alle Mitgliedsgesellschaften wichtig, die auf dem Wagen
bzw. bei den vereinseigenen Gruppen Personen dabei haben, die
nicht Mitglied in der Gesellschaft sind. Lassen Sie sich dieses
Formular von diesen Teilnehmern unterschreiben, da diese ja
nicht über die Gesellschaft haftpflichtversichert sind. Eine
extra
Versicherungsbestätigung
für landwirtschaftliche Zugmaschinen, dass auch
Versicherungsschutz bei Nutzung außerhalb seiner Zweckbestimmung
besteht, ist unbedingt erforderlich. Sollten Sie ein nicht
zulassungspflichtiges Fahrzeug bis 6 km/h anmelden, muss die
Eigentümererklärung für nicht
zulassungspflichtige Fahrzeuge
immer ausgefüllt mit der Anmeldung eingereicht werden. Sie
sollten sich auch das
Merkblatt über die Teilnahme von
Fahrzeugen im Rosenmontagszug
genau durchlesen. Sie können sich alle diese Formulare als
PDF-Datei herunterladen und ausdrucken.
Wie bekannt muss für Motivwagen
mit Personenbeförderung ein TÜV-Gutachten, welches für den Tag
des Rosenmontagszuges Gültigkeit hat, vorliegen und mir als
Fotokopie übergeben werden. Für alle zugelassenen Fahrzeuge (PKW
- Lieferwagen - LKW - Zugmaschinen - Anhänger) muss eine
Fotokopie des gültigen Fahrzeugscheines bei mir eingereicht
werden.
Für nicht
zugelassene Fahrzeuge müssen eine Betriebserlaubnis und ein
Haftpflichtversicherungsnachweis vorliegen. Weitere Einzelheiten
bezüglich der Teilnahme mit Fahrzeugen entnehmen Sie bitte den
Teilnahmebestimmungen und dem Merkblatt über die Teilnahme von
Fahrzeugen im Rosenmontagszug.
Noch ein Wort zum
Versicherungsschutz. Das Veranstalter - Haftpflichtrisiko aus
der Durchführung des Karnevalumzuges trägt der Veranstalter des
Umzuges, also das Festkomitee. Ausgeschlossen vom
Versicherungsschutz durch den Veranstalter sind aber alle
Risiken, die durch die allgemeine Haftpflichtversicherung
(Privathaftpflichtversicherung der Teilnehmer bzw.
Vereinshaftpflichtversicherung der Vereine) oder die
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung der Fahrzeuge abgedeckt
werden. Haftpflichtansprüche der am Umzug mitwirkenden Personen
untereinander sind auch nicht durch den Veranstalter versichert.
Es besteht auch keine Unfallversicherung für die Zugteilnehmer
durch den Veranstalter.
Noch einmal die Erläuterung zur
Prämierung der Fußgruppen: Bei der Bewertung wird das Verhalten
der Gruppe (Darstellung im Zug) mit 60 % und die Schönheit der
Kostüme mit 40 % zu Grunde gelegt. Bitte denken Sie daher
während des Zuges daran, als Fußgruppe in einer geschlossenen
Formation aufzutreten. Soll eine besondere Fußgruppe einer
Karnevalsgesellschaft an der Bewertung teilnehmen, ist eine
gesonderte Anmeldung über das Formular „Anmeldung für Gruppen“
unbedingt erforderlich.
Vom 05. Januar 2015 bis zum
09.
Februar 2015 stehe ich Ihnen jeweils Montags von 19.00 bis 20.00
Uhr im Bistro des Restaurants „Zur Post“, Annastr. 1 (gegenüber
Stadthalle) für Rückfragen zur Verfügung. Aus
genehmigungsrechtlichen Gründen ist es aber unbedingt notwendig,
dass die Anmeldungen der Teilnehmer, die Fahrzeuge mitführen,
bis spätestens zum 26. Januar 2015 einschließlich aller
notwendigen Unterlagen bei mir vorliegen. Fußgruppen ohne
Fahrzeuge können bis zum 02. Februar 2015 noch angemeldet werden.
Das Festkomitee Alsdorfer
Karneval freut sich über Ihre Anmeldung zum Rosenmontagszug 2015
und wünscht viel Spaß bei der Teilnahme.
Harald Gilleßen ( Zugleiter
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