Liebe Teilnehmer am
Rosenmontagszug,
Ab sofort können Sie sich
über die Homepage des Festkomitees Alsdorfer Karneval wieder für
die Teilnahme am Rosenmontagszug, der am 27. Februar 2017
stattfindet, anmelden.
Anmelden können Sie Ihre
Gruppe mit dem
Anmeldeformular für Gruppen
( PDF
)
Die Mitgliedsgesellschaften
des Festkomitees melden sich bitte mit dem
Anmeldeformular für
Komiteemitgliedsgesellschaften
(
PDF )
an.
Beachten Sie für die
Anmeldung die
Teilnahmebestimmungen
Die
Haftungsverzichtserklärung ist für alle Mitgliedsgesellschaften wichtig, die auf dem Wagen
bzw. bei den vereinseigenen Gruppen Personen dabei haben, die
nicht Mitglied in der Gesellschaft sind. Lassen Sie sich dieses
Formular von diesen Teilnehmern unterschreiben, da diese ja
nicht über die Gesellschaft haftpflichtversichert sind. Eine
extra
Versicherungsbestätigung
für landwirtschaftliche
Zugmaschinen, dass auch Versicherungsschutz bei Nutzung
außerhalb seiner Zweckbestimmung besteht, ist unbedingt
erforderlich. Sie sollten sich auch das
Merkblatt über die Teilnahme von Fahrzeugen im Rosenmontagszug
genau
durchlesen.
Sie können sich alle diese
Formulare als PDF-Datei herunterladen und ausdrucken.
Wie bekannt muss für Motivwagen
mit Personenbeförderung ein TÜV-Gutachten, welches für den Tag
des Rosenmontagszuges Gültigkeit hat, vorliegen und mir als
Fotokopie übergeben werden. Für alle zugelassenen Fahrzeuge (PKW
- Lieferwagen - LKW - Zugmaschinen - Anhänger) muss eine
Fotokopie des gültigen Fahrzeugscheines bei mir eingereicht
werden.
Für nicht
zugelassene Fahrzeuge müssen eine Betriebserlaubnis und ein
Haftpflichtversicherungsnachweis vorliegen. Weitere Einzelheiten
bezüglich der Teilnahme mit Fahrzeugen entnehmen Sie bitte den
Teilnahmebestimmungen und dem Merkblatt über die Teilnahme von
Fahrzeugen im Rosenmontagszug.
Vom 09. Januar 2017 bis zum 20.
Februar 2017 stehe ich Ihnen jeweils Montags von 19.00 bis 20.00
Uhr im Bistro des Restaurants „Adria“, Annastr. 1 (gegenüber
der Stadthalle) für Rückfragen zur Verfügung. Aus
genehmigungsrechtlichen Gründen ist es aber unbedingt notwendig,
dass die Unterlagen der Teilnehmer, die Fahrzeuge mitführen,
bis spätestens zum 20.02.2017 einschließlich aller
notwendigen Unterlagen bei mir vorliegen. Fußgruppen ohne
Fahrzeuge können bis zum 13. Februar 2017 noch angemeldet
werden. Sonst kann eine Zulassung zum Rosenmontagszug nicht
stattfinden.
Noch einmal die Erläuterung zur
Prämierung der Fußgruppen: Bei der Bewertung wird das Verhalten
der Gruppe (Darstellung im Zug) mit 60 % und die Schönheit der
Kostüme mit 40 % zu Grunde gelegt. Bitte denken Sie daher
während des Zuges daran, als Fußgruppe in einer geschlossenen
Formation aufzutreten. Soll eine besondere Fußgruppe einer
Karnevalsgesellschaft an der Bewertung teilnehmen, ist eine
gesonderte Anmeldung über das Formular „Anmeldung für Gruppen“
unbedingt erforderlich.
Das Festkomitee Alsdorfer
Karneval freut sich über Ihre Anmeldung zum Rosenmontagszug 2017
und wünscht viel Spaß bei der Teilnahme.
Stefan Heffels
( Zugleiter
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