Fußgruppen ohne Fahrzeuge können noch bis 25.02.2019 angemeldet werden. Die notwendigen Unterlagen über mitgeführte Fahrzeuge müssen der Zugleitung bis spätestens zum 01.02.2019 vorliegen.
Nachfolgende Angaben nur für Teilnehmer mit einem Wagen / Bagagewagen
Fahrzeuglisteder am Umzug teilnehmenden Fahrzeuge Bei mehreren Fahrzeugen bitte mehrere Felder ausfüllen, ansonsten nicht beschriften.
Brauchtumveranstaltung / Genehmigungsverfahren gemäß § 29 StVO i.V.m. § 70 StVZO
Fahrzeug 1
Fahrzeug 2
Fahrzeug 3
Allgemeine Angaben
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