Prinz Jean I. und Prinzessin Claudia Prinzenpaar der Stadt Alsdorf
Fußgruppen ohne Fahrzeuge können bis 05.02.2023 angemeldet werden. Die notwendigen Unterlagen über mitgeführte Fahrzeugemüssen der Zugleitung bis spätenstens zum 20.01.2023 vorliegen.
Nachfolgende Angaben nur für Teilnehmer mit einem Wagen / Bagagewagen
Fahrzeuglisteder am Umzug teilnehmenden Fahrzeuge Bei mehreren Fahrzeugen bitte mehrere Felder ausfüllen, ansonsten Felder freilassen.
Brauchtumveranstaltung / Genehmigungsverfahren gemäß § 29 StVO i.V.m. § 70 StVZO
Wagen / Anhänger 1
Wagen / Anhänger 2
Wagen / Anhänger 3
Es darf nur Musik mit karnevalistischem Charakter zu Gehör gebracht werden. Die Musik muss dem Umfeld angepasst sein.Bei voraus oder hinter laufenden Musikgruppen darf nur gedämpfte Musik gespielt werden.Verstöße können mit Ausschluss aus dem Zug geahndet werden.
Wagenengel: Die Festwagen sind durch (nüchterne) Ordner aus eigenen Reihen, so abzusichern, dass eine Gefährdung der Zuschauer und vor allem Kinder ausgeschlossen ist. Zu diesem Zweck sind pro Fahrzeug 4 Ordner aus eigenen Reihen, je nach Grösse des Wagens und pro Achse einzusetzen.
( Das THW wird keine Fahrzeuge mehr mit begleiten )
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Wichtige Informationen zum Download für die Teilnahme am Rosenmontagszug: Eigentümererklärung nicht zulassungspflichtiger Fahrzeuge Haftungsverzichtserklärung Teilnahmebedingenungen zum Rosenmontagszug